Der Verwaltungsrat hat anhand der Kriterien des Verhaltenskodex der Borsa Italiana und der Kriterien des Art. 148 des konsolidierten Finanzgesetzes das Vorliegen der Unabhängigkeitserfordernisse von drei Mitgliedern des Verwaltungsrates beurteilt:
- Giulio Antonello
- Gloria Marino
- Laura Guazzoni.