Verwaltungsrat

Funktionen und Aufgaben

Aufgaben des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat verfügt über alle weitreichenden Befugnisse für die ordentliche und außerordentliche Geschäftsführung der Gesellschaft, mit Ausnahme derjenigen, die gesetzlich der Hauptversammlung vorbehalten sind.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Funktionen und Aufgaben bei der Festlegung der strategischen und organisatorischen Richtlinien für die Gesellschaft und die Unternehmensgruppe.
Im Einzelnen führt der Verwaltungsrat folgende Tätigkeiten aus:

  • Er prüft und genehmigt in allgemeiner Formdie vom Vorstandsvorsitzenden vorgelegten strategischen Industrie- und Finanzpläne der Gesellschaft und der Unternehmensgruppe;
  • Er prüft und genehmigt das Corporate-Governance-System der Gesellschaft und die Konzernstruktur;
  • Er legt mit Unterstützung und auf der Grundlage der Vorgaben des Kontroll- und Risikoausschusses die Leitlinien des internen Kontrollsystems fest und überprüft die Angemessenheit, Effizienz und tatsächliche Wirksamkeit des Systems;
  • Er beurteilt die Angemessenheit der Verwaltungs- und Rechnungslegungsstruktur der Gesellschaft und ihrer strategisch wichtigen Tochtergesellschaften;
  • Er erteilt und widerruft die Befugnisse des Vorstandsvorsitzenden und legt seine Grenzen und Methoden fest;
  • Er legt auf Vorschlag des Vergütungs- und Ernennungsausschusses und nach Anhörung des Revisionsausschusses die Vergütung des Vorstandsvorsitzenden und der übrigen Direktoren fest;
  • Er bewertet auf der Grundlage der vom Vorstandsvorsitzenden mindestens vierteljährlich erhaltenen Informationen die allgemeine Betriebsleistung und vergleicht die erzielten Ergebnisse mit den Planungsvorgaben;
  • Er genehmigt im Voraus Geschäfte der Gesellschaft, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft haben, insbesondere wenn sie mit nahestehenden Unternehmen und Personen durchgeführt werden oder durch einen möglichen Interessenkonflikt gekennzeichnet sind. Der Verwaltungsrat prüft und genehmigt im Voraus bedeutende Transaktionen, auch von Tochtergesellschaften.

 

Bedeutende Transaktionen der Gesellschaft
Transaktionen, die die folgenden Punkte betreffen, gelten als bedeutend und liegen in der ausschließlichen Verantwortung des Verwaltungsrates:

  • Käufe, Übertragungen oder Veräußerungen von Beteiligungen mit einem Wert von mehr als 10 Millionen Euro entweder für die einzelne Transaktion oder für eine Reihe verwandter Transaktionen (d. h. im Zusammenhang mit der Durchführung derselben Transaktion);
  • Käufe, Übertragungen oder Veräußerungen von Unternehmen oder Geschäftsbereichen mit einem Wert von mehr als 10 Millionen Euro entweder für die einzelne Transaktion oder für eine Reihe verwandter Transaktionen (d. h. im Zusammenhang mit der Durchführung derselben Transaktion);
  • Käufe, Übertragungen oder Veräußerungen von Immobilien mit einem Wert von mehr als 10 Millionen Euro entweder für die einzelne Transaktion oder für eine Reihe verwandter Transaktionen (d. h. im Zusammenhang mit der Durchführung derselben Transaktion);
  • Definition von Joint-Venture-Vereinbarungen;
  • Übernahme von Darlehen, Hypotheken und sonstigen Finanzschulden aller Art mit einer Laufzeit von mehr als 18 Monaten, mit einem Wert von mehr als 10 Millionen Euro entweder für die einzelne Transaktion oder für eine Reihe verwandter Transaktionen (d. h. im Zusammenhang mit der Durchführung derselben Transaktion);
  • Investitionen in technische Anlagen von großer strategischer Bedeutung und in jedem Fall jene zu einem Betrag von mehr als 10 Millionen Euro pro Investition.

 

Bedeutende Transaktionen von Tochtergesellschaften
Die Geschäfte der Tochtergesellschaften, die dem Verwaltungsrat von Reno De Medici zur Genehmigung vorgelegt werden, sind:

  • Käufe, Übertragungen oder Veräußerungen von Beteiligungen;
  • Käufe, Übertragungen oder Veräußerungen von Unternehmen und Geschäftsbereichen;
  • Käufe, Übertragungen oder Veräußerungen von Immobilien;
  • Joint-Venture-Vereinbarungen;
  • Investitionen in technische Anlagen von wesentlicher Bedeutung für die Unternehmensgruppe;
  • Übernahme der Finanzierung, Gewährung von besicherten oder unbesicherten Garantien;
  • andere Transaktionen, die einen wesentlichen Einfluss auf den Kurs des Wertpapiers haben könnten und daher einer Offenlegungspflicht gegenüber dem Markt unterliegen;
  • andere Transaktionen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft haben.

Insbesondere werden Transaktionen mit einem Wert von mehr als 5 Millionen Euro in Bezug auf Betrag oder Gegenleistung als von erheblicher wirtschaftlicher, Eigenkapital- oder finanzieller Bedeutung angesehen.