Ausschüsse und andere Organe

Vergütungsausschuss

Der Verwaltungsrat hat einen Ernennungsausschuss eingesetzt, der sich aus drei nicht geschäftsführenden Verwaltungsratsmitgliedern mit unabhängiger Mehrheit zusammensetzt:

  • Giulio Antonello – Vorsitzender
  • Sara Rizzon
  • Gloria Marino.

Die Mitglieder des Vergütungsausschuss bleiben bis zum Ablauf ihres Direktorenmandats und damit bis zur Genehmigung der Jahresrechnung per 31. Dezember 2022 im Amt.

Der Verwaltungsrat hat dem Vergütungsausschuss die folgenden Funktionen und Verantwortlichkeiten übertragen:

  • Beratung und Vorschläge an den Verwaltungsrat bei der Festlegung der Vergütungsrichtlinien für Führungskräfte und Direktoren mit strategischer Verantwortung sowie bei der periodischen Überprüfung der Angemessenheit, Gesamtkohärenz und konkreten Anwendung der im Rahmen der Richtlinien definierten Grundsätze in Abstimmung mit der Personalabteilung und Berichterstattung an den Verwaltungsrat;
  • Beratung und Vorschläge an den Verwaltungsrat bei der Vergütung von geschäftsführenden Direktoren und anderen Führungskräften, die bestimmte Ämter bekleiden, sowie Festlegung von Leistungszielen in Bezug auf den variablen Anteil dieser Vergütung; Überwachung von Vorstandsentscheidungen und Überprüfung der effektiven Erreichung von Leistungszielen.
  • Vorschläge an den Verwaltungsrat zur Umsetzung des von der Hauptversammlung beschlossenen Aktienzuteilungsplans gemäß Art. 114-bis der Gesetzesverordnung 58/1998, insbesondere im Hinblick auf die Festlegung der dem Plan zugrunde liegenden Leistungsziele.

 

Im Jahr 2020 hielt der Ausschuss Sitzungen ab, an denen auf Einladung des Ausschusses des Revisionsausschusses teilnahm.

Die Sitzungen betrafen folgende Punkte:

  • Festlegung des Vorschlags an den Verwaltungsrat zur Annahme des Vergütungsberichts gemäß Art. 123-ter des konsolidierten Finanzgesetzes für das Geschäftsjahr 2020;
  • Festlegung der Leistungsziele für das Geschäftsjahr 2020, die dem von der Hauptversammlung vom 29. April 2020 gemäß Art. 114-bis des konsolidierten Finanzgesetzes festgelegten und für den Vorstandsvorsitzenden reservierten Aktienzuteilungsplan zugrunde liegen, sowie der Leistungsziele, die der variablen und monetären Vergütung des Vorstandsvorsitzenden zugrunde liegen;
  • Festlegung des Vorschlags an den Verwaltungsrat über die Festsetzung der Vergütung für das Amt des Vorstandsvorsitzenden, die Gegenstand eines Beschlusses gemäß Art. 2389 des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist.